Allgemeine Lieferbedingungen

1. Vertragsschluss

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir die Annahme einer Bestellung schriftlich bestätigt haben oder wenn der Besteller rechtzeitig und schriftlich die Annahme unserer unveränderten Offerte erklärt.

 

2. Umfang und Qualität der Lieferung

Für den Lieferumfang ist die Auftragsbestätigung massgebend. Falls mit dem Besteller nichts anders schriftlich vereinbart worden ist, gilt eine Liefertoleranz von ± 5 %, wobei dem Besteller Unter- und Überlieferungen entsprechend fakturiert werden. Für die Bestimmung der Qualität sind (i.) das vom Besteller freigegebene Muster sowie (ii.) die vereinbarten technischen Spezifikationen und Vereinbarungen massgebend.



3. Lieferdatum und Lieferfrist

Für das Lieferdatum ist die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. unsere unveränderte Offerte massgebend.

Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen oder wird angemessen verlängert,

  • wenn wir die erforderlichen technischen und kommerziellen Unterlagen nicht rechtzeitig erhalten oder wenn diese vom Besteller mit unserer Zustimmung nachträglich geändert werden;
  • bei Lieferverzug unserer Lieferanten;
  • wenn ohne unser Verschulden Ereignisse irgendwelcher Art eintreten, die bei uns den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen;
  • wenn der Besteller mit von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist;
  • wenn der Besteller wesentliche Bestellungsänderungen verlangt.

Geht die Nichteinhaltung eines Liefertermins nicht auf unser ausschliessliches Verschulden zurück, erwächst dem Besteller hieraus kein Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Höhere Gewalt entbindet uns ohne weitere Ansprüche von Seiten des Bestellers von den eingegangenen Lieferverpflichtungen.



4. Übergang von Nutzen und Gefahr, Transportkosten

Nutzen und Gefahr gehen spätestens dann auf den Besteller über, wenn die Ware das Lieferwerk verlässt (dies gilt auch bei Frankolieferung). Wird der Versand aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, verzögert oder verunmöglicht, sind wir berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bei uns oder bei Dritten einzulagern. Der Transport erfolgt durch uns auf Rechnung des Bestellers. Im Übrigen gelten die INCOTERMS 2020.



5. Prüfung und Mitteilung

Der Besteller hat die Lieferung innerhalb von längstens 14 Kalendertagen nach dem Erhalt der Ware - in jedem Fall aber vor Weiterverarbeitung und Einbau - zu prüfen. Festgestellte Mängel sind uns umgehend schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Besteller diese Prüfung oder Mitteilung, so gilt die Ware als genehmigt. Die beanstandete Ware muss uns in jedem Fall zur Inspektion und Prüfung zur Verfügung gestellt werden, wobei die beanstandete Ware erst zurückgesandt werden darf, wenn unser schriftliches Einverständnis vorliegt.



6. Gewährleistung

Für im Sinne von Ziff. 5 vorstehend rechtzeitig gerügte Mängel der Lieferung, die auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückgehen, leisten wir Gewähr, indem wir nach unserem Ermessen mangelhafte Ware reparieren, auswechseln oder Gutschrift erteilen. Stellt sich die Beanstandung als nicht berechtigt heraus, gehen alle Kosten zu Lasten des Bestellers.

Von der Gewährleistung insbesondere ausgeschlossen sind Mängel, die auf unsachgemässem Eingriff des Bestellers oder von Dritten beruhen. Ebenso ausgeschlossen sind Mängel, die darauf zurückgehen, dass von uns nach Eingang der Mängelmitteilung erteilte Weisungen nicht befolgt werden.

Über diese Gewährleistung hinausgehende Ansprüche des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz für indirekte und Mangelfolgeschäden (inkl. entgangenem Gewinn, Vertragsstrafen gegenüber Dritten, Produktionsstillstand, etc.), Zahlungsrückbehalt und Vertragsauflösung sowie wegen Schäden, die sich aus dem Gebrauch oder der Verarbeitung der Erzeugnisse ergeben, sind ausdrücklich ausgeschlossen.



7. Preise

Unsere Preise verstehen sich netto, exkl. MWST.

Wir sind zu Preisanpassungen berechtigt, wenn:

  • der Besteller mit unserem Einverständnis nach der Auftragsbestätigung Änderungen bezüglich Menge, Material oder Ausführung oder eine Erstreckung der Lieferfrist vornimmt;
  • das Material oder die Ausführung Änderungen erfordert, weil die uns vom Besteller überlassenen Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren; und/oder
  • Kursschwankungen im Verhältnis zum Schweizer Franken (CHF) von mehr als 10 % gegenüber dem zur Zeit der Auftragsbestätigung gültigen Kurs im Falle von Verkäufen in anderen Währungen als dem Schweizerfranken aufgetreten sind
  • Materialpreiserhöhungen von in der Summe mehr als 20 % nachgewiesen werden können.

Wir behalten uns das Recht vor, eine Anzahlung auf den Kaufpreis zu verlangen.



8. Zahlung

Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto, ohne Skonto oder anderweitige Abzüge, in der gemäss Auftragsbestätigung vereinbarten Währung zu unserer freien Verfügung an unserem Domizil zahlbar. Die Zurückhaltung oder die Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen oder die Verrechnung von Gegenforderungen ist nicht gestattet. Werden die Zahlungsfristen überschritten, verrechnen wir einen Verzugszins von 8 % (zusätzlicher Schadenersatz vorbehalten).



9. Geistiges Eigentum

An allen von uns erstellten Artikeln, Werkzeugen, Zeichnungen und Unterlagen behalten wir allein das geistige Eigentum und die alleinigen Urheberrechte. Artikel, Werkzeuge, Zeichnungen und Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sämtliche durch Entwicklung und/oder Produktion erarbeiteten patentfähigen Produkte und/oder Prozesse sind unser alleiniges geistiges Eigentum und es steht uns allein das Recht zu, entsprechende Patente anzumelden. Abweichungen hiervon sind vertraglich ausdrücklich separat zu regeln.



10. Werkzeuge

Formen und Werkzeuge bleiben auch bei teilweiser oder vollständiger Kostenbeteiligung des Bestellers in unserem alleinigen Besitz. Wir sind nicht verpflichtet, diese Formen und Werkzeuge an den Besteller auszuhändigen.



11. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Für den Fall der Weiterverarbeitung und/oder Veräusserung gilt der erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt.



12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Besteller und uns erwachsenen Verbindlichkeiten ist ausschliesslich unser Sitz in CH-9000 St.Gallen. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte.

Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts (IPRG). Internationales Kaufrecht findet keine Anwendung.



13. Gültigkeit der allgemeinen Bedingungen

Diese allgemeinen Lieferbedingungen gelten, soweit und sofern in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist. Abweichende Liefer- und/oder Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt.

Stand: Juni 2021